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Ospitero Ein Rundbogen auf einer waagerechten Schwelle. Der Bogen ist das Tor der Herberge, die Schwelle die Linie, auf der festgehalten wird, was geleistet wurde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Ospitero. Anbieter ist Ospitero, Inhaber Daniel Steinhauß, Mozartstraße 10, 01219 Dresden (im Folgenden „wir“). Kontakt: info@ospitero.com.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Ospitero, die wir über das Internet bereitstellen.

(2) Ospitero richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Vermieter von Ferienwohnungen, Apartments und Ferienhäusern. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

§ 2 Leistungen

(1) Ospitero ist eine Software zum Planen, Zuweisen, Durchführen und Nachweisen von Reinigungen in Ferienunterkünften. Den Umfang beschreibt unsere Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Es gibt keine Tarife und keine Funktionspakete. Jeder Kunde erhält alle Funktionen, mit beliebig vielen Konten für Reinigungskräfte und weitere Personen in den vorgesehenen Rollen.

(3) Jeder Kunde erhält einen eigenen, von anderen Kunden getrennten Datenbestand. Wir betreiben Ospitero auf Servern in Deutschland.

(4) Wir entwickeln Ospitero weiter und dürfen Funktionen ändern, sofern der Vertragszweck erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 3 Registrierung und kostenloser Probemonat

(1) Mit der Registrierung und der Bestätigung seiner E-Mail-Adresse kommt ein Vertrag über einen kostenlosen Probemonat zustande. Der Probemonat beginnt mit der Bereitstellung des Zugangs und dauert einen Kalendermonat (Beispiel: Beginn am 11. September, Ende mit Ablauf des 11. Oktober).

(2) Während des Probemonats stehen alle Funktionen ohne Einschränkung zur Verfügung. Für die Registrierung ist keine Zahlungsmethode erforderlich.

(3) Der Probemonat endet automatisch. Er geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Vor seinem Ende erinnern wir den Kunden per E-Mail.

(4) Aktiviert der Kunde Ospitero nicht, wird sein Zugang nach dem Probemonat eingeschränkt: Er kann sich weiterhin anmelden, seine Daten exportieren und Ospitero aktivieren; die übrigen Funktionen stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Daten bleiben nach § 9 erhalten.

§ 4 Kostenpflichtiger Vertrag

(1) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde in Ospitero „Ospitero aktivieren“ wählt, eine Zahlweise auswählt und die Bestellung beim Zahlungsdienstleister abschließt.

(2) Aktiviert der Kunde während des Probemonats, beginnt die Zahlungspflicht erst mit dessen Ende. Liegen zwischen Aktivierung und Ende des Probemonats weniger als zwei Tage, beginnt sie mit der Aktivierung; darauf weisen wir vor der Bestellung hin.

§ 5 Preise

(1) Der Monatspreis beträgt 5,90 € Grundgebühr zuzüglich 2,50 € je aktiver Unterkunft, höchstens jedoch 99,00 € je Monat.

(2) Bei jährlicher Zahlung beträgt der Jahrespreis das 10-Fache des Monatspreises, höchstens 990 € je Jahr.

(3) Aktiv ist eine Unterkunft, die in Ospitero angelegt und nicht stillgelegt ist. Stillgelegte Unterkünfte werden nicht berechnet.

(4) Maßgeblich ist die höchste Zahl aktiver Unterkünfte im jeweiligen Abrechnungszeitraum. Steigt sie während des Zeitraums, berechnen wir den Unterschied anteilig für den Rest des Zeitraums – bei monatlicher Zahlung mit der nächsten Rechnung, bei jährlicher Zahlung sofort. Sinkt sie, gilt der neue Stand ab dem folgenden Abrechnungszeitraum; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.

(5) Bevor der Kunde eine Unterkunft aktiviert, zeigt Ospitero an, wie sich der Preis dadurch ändert.

(6) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.

§ 6 Zahlung und Rechnungen

(1) Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Die Zahlung wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe ab.

(2) Rechnungen erhält der Kunde elektronisch; er kann sie im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters abrufen.

(3) Schlägt eine Zahlung fehl, wird sie erneut versucht, und wir informieren den Kunden. Bleibt die Zahlung aus, endet das Abonnement und der Zugang wird wie in § 3 Abs. 4 eingeschränkt. Ansprüche auf bereits fällige Beträge bleiben unberührt.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei monatlicher Zahlung läuft der Vertrag jeweils einen Monat und verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird. Er kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

(2) Bei jährlicher Zahlung läuft der Vertrag jeweils ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung ist im Kundenportal oder in Textform an info@ospitero.com möglich. Nach der Kündigung steht Ospitero bis zum Ende des bezahlten Zeitraums uneingeschränkt zur Verfügung.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Preisänderungen

Wir können die Preise für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Änderung kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; sie gilt frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, bei jährlicher Zahlung ab der nächsten Verlängerung. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

§ 9 Daten nach dem Probemonat und nach Vertragsende

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit in den Einstellungen vollständig exportieren und löschen.

(2) Nach dem Ende des Probemonats ohne Aktivierung oder nach Vertragsende bleiben die Daten zunächst erhalten, damit der Kunde Ospitero wieder aktivieren oder seine Daten mitnehmen kann. Spätestens zwölf Monate danach löschen wir sie; die Löschung kündigen wir mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und richtet Konten nur für Personen ein, die für ihn tätig sind.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die in Ospitero eingegebenen Daten verarbeiten darf – insbesondere Daten seiner Beschäftigten und seiner Gäste – und dass seine Inhalte keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.

(3) Der Kunde unterlässt alles, was den Betrieb von Ospitero stört, etwa automatisierte Massenabfragen oder Angriffe auf die Sicherheit.

§ 11 Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten durch und kündigen längere Unterbrechungen vorher an. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht vereinbart. Wir empfehlen, die Daten regelmäßig zu exportieren.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für personenbezogene Daten, die der Kunde in Ospitero verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher; wir verarbeiten sie in seinem Auftrag. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 13 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Während des kostenlosen Probemonats haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den übrigen Fällen des Absatzes 1.

(4) Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßigem Export durch den Kunden für ihre Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

Wir können diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine geänderte Rechtslage oder neue Funktionen. Die Änderung teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt sie als angenommen; auf diese Folge und auf sein Recht, den Vertrag zu diesem Zeitpunkt zu kündigen, weisen wir in der Mitteilung hin. Preisänderungen richten sich nach § 8.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dresden.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.